Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an Ihrer augenoptischen Versorgung:
- bei Vorliegen einer gemäß den Richtlinien der WHO bestehenden Sehbehinderung (Sehleistung/Visus < 0,3)
- als Sehhilfe zur Verbesserung der Sehschärfe:
- bei Brillenwerten > 6,0 dpt (plus oder minus) in der Sphäre
- oder > 4,0 dpt Zylinder (Astigmatismus/"Hornhautverkrümmung")
- als therapeutische Sehhilfe bei verschiedenen Augenerkrankungen
Bei der Festlegunge der übernommenne Kosten orientieren sich die gesetzlichen Krankenkassen an den Begriffen "ausreichend" "zweckmäßig" und "wirtschaftlich".
Über diese vereinbarten Vertragspreise hinausgehende Ausstattungswünsche sind in der Regel von den Versicherten selbst zu tragen.
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