Services

Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an Ihrer augenoptischen Versorgung:

  • bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • bei Erwachsenen:
  • bei Vorliegen einer gemäß den Richtlinien der WHO bestehenden Sehbehinderung (Sehleistung/Visus < 0,3)
  • als Sehhilfe zur Verbesserung der Sehschärfe:
  • bei Brillenwerten > 6,0 dpt (plus oder minus) in der Sphäre
  • oder > 4,0 dpt Zylinder (Astigmatismus/"Hornhautverkrümmung")
  • als therapeutische Sehhilfe bei verschiedenen Augenerkrankungen

Bei der Festlegunge der übernommenne Kosten orientieren sich die gesetzlichen Krankenkassen an den Begriffen  "ausreichend" "zweckmäßig" und "wirtschaftlich".

Über diese vereinbarten Vertragspreise hinausgehende Ausstattungswünsche sind in der Regel von den Versicherten selbst zu tragen.

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Brillen-Schick GmbH
Kaiserstraße 97
61169 Friedberg

 

www.brillen-schick.de

Kontakt

Tel: 0 60 31 / 9 18 50 Augenoptik
Tel: 0 60 31 / 6 18 80 Hörakustik

 

info@brillen-schick.de


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Die erste Stunde im City-Parkhaus ist für Sie frei, wenn Sie für mindestens 10,00 € bei uns einkaufen (Parkscheinvorlage).