Services

Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an Ihrer augenoptischen Versorgung:

  • bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • bei Erwachsenen:
  • bei Vorliegen einer gemäß den Richtlinien der WHO bestehenden Sehbehinderung (Sehleistung/Visus < 0,3)
  • als Sehhilfe zur Verbesserung der Sehschärfe:
  • bei Brillenwerten > 6,0 dpt (plus oder minus) in der Sphäre
  • oder > 4,0 dpt Zylinder (Astigmatismus/"Hornhautverkrümmung")
  • als therapeutische Sehhilfe bei verschiedenen Augenerkrankungen

Bei der Festlegunge der übernommenen Kosten orientieren sich die gesetzlichen Krankenkassen an den Begriffen  "ausreichend" "zweckmäßig" und "wirtschaftlich".

Über diese vereinbarten Vertragspreise hinausgehende Ausstattungswünsche sind in der Regel von den Versicherten selbst zu tragen.

Brillengläser

Die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen erfolgt mit unentspiegelten Kunststoffgläsern mit Brechnungsindex n=1,5. Ab +/- 10,0 dpt mit Kunststoffgläsern mit Brechungsindex n=1,67.

Kontaktlinsen

Die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen erfolgt mit formstabilen Kontaktlinsen. Weiche Kontaktlinsen können zu Lasten der GKV nur bei Unverträglichkeit von formstabilen Kontaktlinsen abgerechnet werden.

vergrößernde Sehhilfen

Für Menschen mit einer Sehleistung unter 0,3 ist die Versorgung mit vergrößernden Sehhilfen(Lupen, Lupenbrillen, Bildschirmlesegeräten, etc.) möglich.




Brillen-Schick GmbH
Kaiserstraße 97
61169 Friedberg

 

www.brillen-schick.de

Kontakt

Tel: 0 60 31 / 9 18 50 Augenoptik
Tel: 0 60 31 / 6 18 80 Hörakustik

 

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unsere Öffnungszeiten

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Die erste Stunde im City-Parkhaus ist für Sie frei, wenn Sie für mindestens 10,00 € bei uns einkaufen (Parkscheinvorlage).